Wahl der Vertreterinnen und Vertreter vom 10. März bis zum 14. März 2025

Nutzen Sie Ihr Stimmrecht als Mitglied!

Zwischen dem 10. März und dem 14. März 2025 findet die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter unserer VR-Bank Erding eG statt. Alle unsere Mitglieder sind herzlich dazu eingeladen, von Ihrem Mitbestimmungsrecht Gebrauch zu machen. Nutzen auch Sie Ihre Stimme*!

*Minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter aus.

Bekanntmachung an alle Mitglieder der VR-Bank Erding eG

Gemäß § 26e der Satzung in Verbindung mit § 4 der Wahlordnung zur Vertreterversammlung geben wir bekannt, dass die durch den Wahlausschuss aufgestellte Liste der für die Vertreterversammlung vorgeschlagenen Mitglieder vom

30. Januar bis 14. Februar 2025

mit Wahlordnung und Satzung der VR-Bank Erding eG während der Öffnungszeiten in allen Geschäftsstellen zur Einsicht ausliegt. Weitere, im Wahlbezirk ansässige Mitglieder können während der Auslegungsfrist schriftlich von den Mitgliedern vorgeschlagen werden.

Die Wahl zur Vertreterversammlung findet in der Woche vom 10. März bis 14. März 2025 während der Öffnungszeiten in allen Geschäftsstellen der VR-Bank Erding eG statt. Herzliche Einladung dazu ergeht an alle wahlberechtigten Mitglieder der VR-Bank Erding eG, die bis zum 31.12.2024 in der Mitgliederliste der Bank eingetragen waren.

Der Wahlausschussvorsitzende

Sie möchten auch mitbestimmen, sind aber noch kein Mitglied?

Dann werden Sie es jetzt und erhalten auch Sie ein Mitbestimmungsrecht bei zukünftigen Vertreterwahlen und erleben Sie viele weitere Vorteile! Als Genossenschaftsbank sind wir unseren Mitgliedern verpflichtet. Somit sind wir anders als andere Banken. Wir gehören unseren Mitgliedern, fördern sie, lassen sie mitbestimmen und mitverdienen. Deshalb sind wir so erfolgreich – das beweisen wir jeden Tag.

Mitglieder

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Als Genossenschaftsbank haben wir einen ganz klaren Auftrag – die Förderung unserer Mitglieder.

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