Einlagensicherung

So schützen Volksbanken Raiffeisenbanken Ihr Geld

Ihre VR-Bank Erding eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen, freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen.

Gesetzliche Pflichtinformation

Liebe Kunden,

aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, Ihnen einen „Informationsbogen für den Einleger“ mindestens einmal jährlich zur Verfügung zu stellen und Sie hierdurch über Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes im Falle einer Insolvenz zu informieren. Der Inhalt des Informationsbogens ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wichtig: Für Sie als Kundin/Kunde ändert sich am bewährten Schutz Ihrer Einlagen durch unsere Institutssicherung nichts.

Ihre VR-Bank Erding eG

Einlagensicherung verständlich erklärt

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR) (Stand Juli 2016)