Genossenschaftsidee ist UNESCO-Kulturerbe

Pressemeldung des Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

01.12.2016 - Das Internationale Komitee der UNESCO für die Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit hat am Mittwoch der Aufnahme der Genossenschaftsidee in seine Repräsentative Liste zugestimmt. Damit gehört die Genossenschaftsidee zum UNESCO-Kulturerbe.

Dazu erklärt Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR): "Die hohe Auszeichnung zeigt die Anerkennung und das Vertrauen, das man der Genossenschaftsidee weltweit entgegenbringt. Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch ergänzten ihre genossenschaftliche Idee der Selbsthilfe schnell durch Selbstfinanzierung und regten jeweils die Gründung von Kredit- beziehungsweise Darlehenskassenvereinen an. Als vielseitige Förderer ihrer Region liefern die Genossenschaftsbanken auch heute gute Gründe, warum man vor Ort nicht nur in finanzieller Hinsicht auf sie zählen kann.“

Genossenschaftsidee

Zur Geschichte der Genossenschaftsbanken: 
Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden in vielen Ländern Europas erste Genossenschaften im heutigen Sinne, meist als Konsumgenossenschaften. In Deutschland liegt die Wiege der Kreditgenossenschaften. 1843 gründeten 50 Bürger im württembergischen Öhringen die erste Kreditgenossenschaft unter dem Namen „Öhringer Privatspar- und Leihkasse“. Diese frühe Gründung ging mit ihrem regionalen Konzept nahtlos in die heutige Volksbank Hohenlohe über.

Zur Erinnerung: Im 19. Jahrhundert flohen über fünf Millionen Deutsche vor Hunger und politischer Unterdrückung ins Ausland. Vor allem Bauern und Handwerker litten große Not. Diesen Bevölkerungsgruppen wollten Bürgermeister Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Justiziar Hermann Schulze-Delitzsch helfen. Sie erkannten aber beide rasch, dass zu einer erfolgreichen Selbsthilfe auch Selbstfinanzierung gehört. So regten sie in ihren jeweiligen Regionen die Gründung von Kredit- beziehungsweise Darlehenskassenvereinen an und entwickelten – unabhängig voneinander – aus ihren Erfahrungen Gebrauchsanleitungen für die Gründung genossenschaftlicher Banken.

Hermann Schulze-Delitzsch, Vater der Volksbanken, setzte als Reichstagsabgeordneter die gesetzliche Basis für Genossenschaften und damit auch Kreditgenossenschaften durch. Er hatte bereits bei Gründung seiner ersten Genossenschaft für Schuhmacher, 1849, das Prinzip „Ein Mensch – eine Stimme“ eingeführt. 

Das deutsche Genossenschaftsgesetz und die Idee der Kreditgenossenschaften wurden zum Exportschlager. Überall auf der Welt, von Nordamerika über Skandinavien bis Japan, entstanden Genossenschaften. In Deutschland zählte man zu Beginn des 20. Jahrhunderts bis zu 22.000 Kreditgenossenschaften mit mehr als 3,6 Millionen Mitgliedern. Allerdings machten politische und wirtschaftliche Ereignisse Zusammenschlüsse sinnvoll.

Heute haben die Volksbanken und Raiffeisenbanken bundesweit mehr als 18 Millionen Mitglieder, die Zahl der Mitglieder wächst stetig